Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB) der Orpheus-Reisen GmbH (Orpheus-Reisen)
Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Orpheus-Reisen für die von Orpheus-Reisen veranstalteten Pauschalreisen.
Vertragsabschluss
Ihr Vertrag mit Orpheus-Reisen kommt mit der vorbehaltlosen Annahme und Bestätigung Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung zustande.
Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von CHF 400.- zu leisten. Die Restzahlung hat bis spätestens vier Wochen vor Reisebeginn zu erfolgen.
Preisänderungen
Wechselkursänderungen, Anstieg der Beförderungskosten und Erhöhung oder Neueinführung von Abgaben für bestimmte Leistungen (Landegebühren, Mehrwertsteuer o. ä.) berechtigen Orpheus-Reisen zur entsprechenden Erhöhung des Reisepreises. Eine allfällige Preiserhöhung wird Ihnen bis spätestens drei Wochen vor Abreisetermin mitgeteilt. Eine Erhöhung von mehr als 10 Prozent berechtigt Sie zur kostenlosen Annullation der Reise innert fünf Tagen.
Annullationsbestimmungen
Ihre Annullation hat schriftlich zu erfolgen, wobei das Datum des Poststempels massgebend ist. Bei Annullation innert der letzten 4 Tage vor dem Abreisetermin ist zusätzlich eine telefonische Mitteilung zur Fristwahrung erforderlich.
Es gelten die Fristen und Beträge, welche in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung aufgeführt sind.
Programmänderungen
Orpheus-Reisen ist berechtigt, bei unvorhergesehenen Problemen organisatorische Änderungen im Reiseprogramm vorzunehmen (z. B. Wechsel des Hotels, des Transportunternehmens oder Austausch des Reiseleiters). Ausnahmsweise sind auch inhaltliche Änderungen möglich (Route, Besichtigungsprogramm). Dabei bemüht sich Orpheus-Reisen, Alternativen zu wählen, die dem ursprünglichen Reiseprogramm qualitativ gleichwertig sind.
Kündigung durch Orpheus-Reisen
Orpheus-Reisen kann in folgenden Fällen den Reisevertrag kündigen:
1. Wenn der Reiseteilnehmer den bekannt gegebenen Reiseanforderungen nicht genügt oder den Ablauf der Reise nachhaltig stört oder gefährdet. Der Wert der ersparten Aufwendungen wird dem Reiseteilnehmer zurückerstattet;
2. wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist. Die Kündigung erfolgt bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn. Die Reiseteilnehmer erhalten den Reisepreis umgehend zurückerstattet;
3. bei Ereignissen, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind wie Krieg, Naturkatastrophen, Streiks oder Unruhen im Reisegebiet, Ausfall des Reiseleiters wegen Krankheit oder Unfall. Die Reiseteilnehmer erhalten den Reisepreis umgehend zurückerstattet.
Haftung
1. Orpheus-Reisen haftet für die sorgfältige Organisation der Reisen gemäss vereinbartem Reiseprogramm und für eine sorgfältige Auswahl der Leistungsträger. Orpheus-Reisen erstattet den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder nicht gehörig erbrachter vertraglicher Leistungen.
2. Orpheus-Reisen haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, falls die Schäden durch Orpheus-Reisen oder ihre Leistungsträger verschuldet sind. Für Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung insgesamt auf das Zweifache des Preises der Reise beschränkt. Vorbehalten bleiben ferner die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages (Ziffer 4)
3. Orpheus-Reisen haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:
- Versäumnissen Ihrerseits vor oder während der Reise;
- auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt sind;
- höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Orpheus-Reisen, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz der gebotenen Sorgfalt weder vorhersehen noch abwenden konnte.
4. Sollte für eine Leistung ein internationales Abkommen gelten, das die Haftung für Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages beschränkt, so haftet Orpheus-Reisen nur im Rahmen dieses Abkommens. Solche Abkommen bestehen besonders im Bereich des Luft- und Schiffverkehrs.
5. Für Ihre mitgeführten persönlichen Gegenstände (Wertgegenstände, Bargeld, Apparate) sind Sie selbst verantwortlich; Orpheus-Reisen haftet weder bei Diebstahl, Beschädigung noch Missbrauch.
Einreise- und Gesundheitsvorschriften
1. Falls nichts anderes im Reiseprospekt vermerkt ist, benötigen Sie für die Reisen eine gültige Identitätskarte oder einen seit maximal fünf Jahren abgelaufenen Reisepass. Diese Angaben gelten für Schweizer Bürger. Bürger anderer Staaten erkundigen sich bei Orpheus-Reisen nach den für sie geltenden Bestimmungen.
2. Allenfalls zusätzlich notwendige Einreisedokumente holt Orpheus-Reisen für Sie ein. Sie sind jedoch dafür verantwortlich, dass die dafür benötigten Unterlagen zur vorgegebenen Zeit bei Orpheus-Reisen eintreffen.
3. Sollten Sie die Reise absagen müssen, weil ein Einreisedokument nicht erhältlich ist, das Einreisedokument ohne Verschulden von Orpheus-Reisen zu spät ausgestellt wird oder weil die Einreise verweigert wird, so gelten die Annullationsbestimmungen der Reise.
Beanstandungen
1. Beanstandungen müssen Sie so bald wie möglich der Reiseleitung, dem Leistungsträger oder Orpheus-Reisen mitteilen.
2. Diese werden bemüht sein, innert angemessener Frist Abhilfe zu schaffen. Ist dies nicht möglich, so sind Sie gehalten, den Mangel oder Schaden schriftlich vom Reiseleiter oder Leistungsträger bestätigen zu lassen. Diese sind jedoch nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen, ihre Bestätigung ist jedoch Voraussetzung für die Geltendmachung von Ihren Ersatzforderungen gegenüber Orpheus-Reisen.
3. Ersatzforderungen müssen Sie schriftlich bis spätestens 30 Tage nach Reiseende mit Beilage der schriftlichen Bestätigung und anderer allfälliger Beweismittel bei Orpheus-Reisen einreichen.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Orpheus-Reisen ist schweizerisches Recht anwendbar.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Dornach.
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